Ich benötige eine Mobilitätshilfe – wie gehe ich vor?
Jeder Patient der eine Mobilitätshilfe benötigt, muss eine medizinische Verordnung seines Hausarztes haben. Für Bürger der deutschsprachigen Gemeinschaft muss eine Verordnung der „Dienststelle für selbstbestimmtes Leben“ ausgefüllt werden. Die Dienstelle ist zudem direkter Ansprechpartner für die Versorgung von Hilfsmitteln. So muss zum Beispiel auch ein Antidekubituskissen über die Dienststelle beantragt werden.
Weitere Informationen zu Mobilitätshilfen finden Sie auf Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben | Mobilitätshilfen
Für Einwohner der französischsprachigen Gemeinschaft wird ein Antrag über das „Annexe 19“ eingereicht.
Die Antragsformulare bzw. die medizinischen Verordnungen können Sie hier abrufen:
Orthopedie Spronken gilt in allen Landesteilen, als anerkannter Leistungsträger für Mobilitätshilfen (www.spronken.com)
Sprechstunden nach Vereinbarung jeden Mittwoch zwischen 14h00-16h00 in unserer Apotheke.
Zusammenfassend : wie gehe ich vor?
- sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Notwendigkeit einer Mobilitätshilfe und lassen Sie sich diese über die oben aufgelisteten Formulare verschreiben.
- Für einen Rollator (Gehhilfe) gilt das Formular « medizinische Verordnung »
- Für einen Rollstuhl/ ein Antidekubituskissen benötigt man die Formulare « medizinische Verordnung » und « Anfrage auf Kostenübernahme »
- In der Apotheke wird man Sie an die Orthopedie Spronken weiterleiten, welche in Zusammenarbeit mit der Dienststelle alle weiteren Maßnahmen abklärt, um Ihnen schnellstmöglich die benötigte Mobilitätshilfe liefern zu können.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter