Digitalisierung der Verordnungen
Seit dem 15/09/21 kann der Apotheker über den Personalausweis des Patienten, Zugriff auf den Server RECIPe bekommen. Dort kann er die Liste der noch nicht genommenen Verordnungen einsehen und nach Absprache abgeben.
Diese neue Option ermöglicht dem Patienten, oder seinem Vertreter, ganz ohne Papiernachweis seine Medikamente zu erhalten. Liegt allerdings ein technisches Problem vor oder wurde der Personalausweis vergessen, ist ein Zugriff auf die Verordnungen nicht möglich.
Die « handgeschriebenen » Verordnungen bleiben in Ausnahmefällen weiter gültig. (zB.: bei Hausbesuchen, technischen Problemen,…)
Wo kann ich meine Verordnungen einsehen?
Auf dem PC :
- Rufen Sie die Webseite « meinegesundheit.be » auf.
- Klicken Sie nun auf die Rubrik « meine noch nicht verwendeten medizinischen Verordnungen » oder « meine Medikamente »
- Sie werden gebeten sich über CSAM an zu melden
- Loggen Sie sich mit Ihrem Personalausweis « eID + Kartenlesegerät » oder mit « Itsme » an
- Anschließend können Sie die Verordnungen einsehen und verwalten.
Auf dem Smartphone :
- installieren Sie sich die APP « meine Medikamente » auf Ihrem Smartphone
- Befolgen Sie die Anweisungen der APP (Anmelden mit « Itsme » oder einem anderen « digitalen Schlüssel »)
- Anschließend können Sie Ihre Verordnungen einsehen und verwalten.
- Verordnungen von Kindern können nicht auf der APP eingesehen werden.
Beide Möglichkeiten bieten Ihnen Einsicht in Ihre « noch offenen Verordnungen ». Ebenfalls bietet sich die Möglichkeit, die Medikamente vorab in der Apotheke zu reservieren.
… und die Papierform?
Wenn Sie nicht über die erforderliche Technik verfügen und weiterhin ein « Papierrezept » bevorzugen, können Sie Ihren Arzt bitten, Ihnen die Verschreibung mit dem Strichcode auszuhändigen.
Gerne helfen wir Ihnen hierbei in der Apotheke