Außer in bestimmten Situationen sollte die ärztliche Verordnung ab 01 Januar 2020 „elektronisch“ verschrieben werden. Der Arzt kann ein späteres Datum angeben und eine kürzere oder längere Gültigkeitsdauer festlegen. Die maximale Gültigkeit beträgt ein Jahr.
Wird vom Arzt kein „Enddatum“ eingetragen bleibt die Verordnung 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Alte Formulare mit einem Ausstellungsdatum vor dem 31/01/20 können noch bis Ende April angenommen werden. Ab 01/05/20 müssen die Verordnungen auf neue Formulare ausgestellt werden.
Auch hierzu informieren wir Sie gerne ausführlich in der Apotheke.